Ein Biozid-Produkt kann nur auf dem Markt erscheinen, wenn seine aktive Substanz über eine Zustimmung verfügt.


Im Hinblick auf die bereits vorhandenen Wirkstoffe sind ebenfalls Verfahren entwickelt für die Änderung oder Ergänzung eines Teilnehmers am Überprüfungsprogramm im gegenseitigen Einvernehmen, über den Entzug als Teilnehmer und auf die Übernahme eines Teilnehmers. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stoff/PT-Kombinationen zum Überprüfungsprogramm hinzuzufügen (unter bestimmten Bedingungen).

Auf der Webseite der ECHA befindet sich eine Liste der letzten Anmeldungen von Teilnehmern bezüglich all dieser Verfahren.

 

Darüber hinaus besteht das Verfahren für die Aufnahme oder Änderung eines Wirkstoffs in Anhang I der BPR.

 

Im Anhang finden Sie die Begleitdokumente zu den verschiedenen Anwendungstypen. Falls nicht anders angegeben, kann dieser in R4BP 3 aufgeladen werden.


Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den ECHA-Helpdesk.


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