Ab dem 1. September 2015 sollte jeder Lieferant eines Wirkstoffs auf einer Liste der zugelassenen Lieferanten von Wirkstoffen angemeldet sein.
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Antragsverfahren
- Formular 'Begleitdokument_Aufnahme_Artikel_95_Liste' (im Anhang; dieses kann in R4BP 3 aufgeladen werden)
Wenn Sie nur Zugriff auf eine vollständige EU-Wirkstoffdossier haben, können Sie die Vorlage im Anhang verwenden ('Vorlage_Zugangsbescheinigung_Artikel_95').
Wenn Sie Korrekturen an der Liste vornehmen möchten, verwenden Sie bitte das Web-Formular von ECHA und das Begleitdokument im Anhang ('Begleitdokument_Korrektur_Artikel_95_Liste').
Die Vorlage im Anhang ('Vorlage_Einhaltung_Artikel_95') könnte eine Zulassungsinhaber oder ein Lieferant eines Wirkstoffs verwenden, um zu beweisen, dass er/sie die Anforderungen von Artikel 95 erfüllt.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den ECHA-Helpdesk.
[Achtung: Der Weblink und die Dokumente in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]
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