Wenn Sie Tenside auf den Markt bringen wollen, die die Voraussetzungen für die vollständige biologische Abbaubarkeit nicht erfüllen (Artikel 5 der Detergenzienverordnung), können Sie für den industriellen oder institutionellen Zwecken eine besondere Befreiung erhalten (= Freistellung).

 

Bei einem Antrag auf Befreiung müssen Sie ein technisches Dossier vorlegen an dem Risikobewertungsdienst der FÖD VSNU und eineGebühr von 1000€ entrichten. Diese Gebühr müssen Sie zahlen auf das Kontonummer BE65 6792 0059 5996 des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt, DG5, Risikobewertungsdienst, Victor Hortaplatz 40/10, 1060 Brüssel (Postbank - Brüssel, BIC: PCHQBEBB). Melden Sie bitte neben der Unternehmensdaten, einschließlich der folgenden: "[Name des/der entsprechenden Produkt(e)] + Art.12".


Artikel 12 bezieht sich auf die Königliche Verordnung über die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge (zurzeit nicht auf Deutsch verfügbar).