Um eine beglaubigte Abschrift oder eine Übersetzung von einem Dokument in einer anderen Landessprache zu erhalten, müssen Sie eine Gebühr entrichten. Diese Gebühr zahlen Sie auf Grundlage der Rechnung, die nach der elektronischen Einreichung Ihrer Akte in der Gestautor-Anwendung erscheinen wird.
Sie können den Betrag auch vorab in der Gebührentabelle nachschlagen.
Diese Informationen finden Sie auch unter www.biocide.be unter der Rubrik „Nationales Verfahren”.