• Liste der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (siehe im Anhang)
    • Liste der zugelassenen Laboratorien die befugt sind um die erforderlichen Prüfungen über Detergenzien auszuführen (siehe im Anhang)
    • Liste der Vereine und Verbände in den Detergenziensektor aktiv (siehe im Anhang)
    • Liste der 26 allergenen Substanzen die auf dem Etikett vorhanden sein müssen ab einer Konzentration von > 0,01% w/w (siehe im Anhang)
    • Liste der Mitgliedstaaten mit nationale Beschränkungen auf Phosphaten und andere Phosphorverbindungen (siehe im Anhang)
    • Leitlinie bezüglich die Detergenzienverordnung (Quelle: AISE)
    • Leitlinie bezüglich den Nachweis der biologischen Abbaubarkeit nach Artikel 9(2) (Quelle: CESIO) (siehe im Anhang)
    • Richtlinie über die biologische Abbaubarkeit von Tensiden (Quelle: AISE/CESIO/ECOSOL/FECC) (siehe im Anhang)
    • Broschüre für institutionelle und industrielle Anwender (Quelle: DETIC)


    [Achtung: Bestimmte Weblinke und die Dokumente in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]