Kleine und mittlere Unternehmen profitieren laut der REACH-Verordnung von Reduzierungen bei den Gebühren. Die Höhe dieser Reduzierungen richtet sich nach der Unternehmensgröße entsprechend den Festlegungen in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission. Bei REACH-Registrierungen können bis zu 95 Prozent der Standardgebühr erlassen werden. Weitere Hintergrundinformationen finden Sie bei der ECHA und im KMU-Faltblatt.
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Geändert am: Mo, 10 Okt, 2016 um 4:21 NACHMITTAGS
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