Gemäß dem Königlichen Erlass über die Gebühren und jährlichen Beiträge vom 13. November 2011 müssen alle Zulassungsinhaber eine jährliche Gebühr entrichten, die auf der Grundlage der von jedem zugelassenen / notifizierten Biozidprodukt erzeugten Risiken und der im vergangenen Jahr vermarkteten Mengen berechnet wird.
Das Verfahren läuft in zwei Schritten ab:
- Die Deklaration der jährlich vermarkteten Mengen: Der FÖD sendet eine E-Mail an jeden Zulassungsinhaber mit einigen Anweisungen zum Folgen, einem Passwort sowie einem Login um sich mit der entsprechenden Website zu verbinden. Diese Phase endet am 31. Januar jedes Jahres.
- Zahlung der Jahresgebühren: Einzelheiten zur Berechnung des zu zahlenden Betrags werden angegeben, sobald die jährlichen Handelsmengen für jedes Produkt codiert wurden. Sie müssen auf "Weiter" klicken, Ihre Angaben bestätigen und Ihre Daten senden.
Die Rechnung wird Ihnen dann per Email zugeschickt. Die Zahlung muss der FÖD vor dem 31. März erreichen.
Informationen zu den jährlichen Gebühren finden Sie in dem Königlicher Erlass vom 13. November 2011 über die Gebühren und Beiträge für die Haushaltsfonds für Rohstoffe und Produkte (letzte konsolidierte Fassung, zurzeit nicht auf Deutsch verfügbar).
Informationen zu den jährlichen Gebühren finden Sie in dem Königlicher Erlass vom 13. November 2011 über die Gebühren und Beiträge für die Haushaltsfonds für Rohstoffe und Produkte (letzte konsolidierte Fassung, zurzeit nicht auf Deutsch verfügbar).
Für alle Fragen über die Erklärung der jährlichen Mengen Biozide und über der Höhe des Jahresbeitrags, wenden Sie sich bitte per Email an: volum.gestautor@umwelt.belgien.be.
[Im Anhang finden Sie eine konsolidierte deutsche Fassung von 2013.]