Ein potenzieller Antragsteller, der die Durchführung von Versuchen und Studien an Wirbeltieren für den Zulassungsantrag unter der BPR beabsichtigt, muss bei der ECHA über R4BP 3 eine entsprechende Anfrage einreichen. Zweck der Anfrage ist es festzustellen, ob solche Versuche und Studien bereits unter der Biozidprodukte-Verordnung oder der vorherigen Biozidprodukte-Richtlinie vorgelegt wurden.


Wenn der Antragsteller im Rahmen der gemeinsamen Nutzung von Daten keine Vereinbarung mit dem Eigentümer der vorhandenen Daten auf Tests oder Untersuchungen erreichen kann, stellt Artikel 63(3) der BPR zur Verfügung diese Sache an die ECHA mitzuteilen über ein Web-Formular.


Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den ECHA-Helpdesk.


[Achtung: Die Weblinke in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]