Die technische Äquivalenz eines Wirkstoffs wird im Rahmen der Zulassung von Biozidprodukten beurteilt, wenn hinsichtlich der Wirkstoffquelle Änderungen erfolgt sind. 

  • Antragsverfahren
  • Begleitdokument (im Anhang; dieses kann in R4BP 3 aufgeladen werden)

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den ECHA-Helpdesk.

 

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