Alle Tests und Experimente zum Zweck der Forschung und Entwicklung, bei denen nicht zugelassene Biozidprodukte und ihre (nicht zugelassenen) Wirkstoffe zum Einsatz kommen, müssen aufgezeichnet werden. Wenn eine Freisetzung in die Umwelt möglich ist, kann darüber hinaus eine Meldung erforderlich sein.

Um eine Zulassung für einen Test oder Experiment zum Zweck der Forschung und Entwicklung zu erhalten, müssen Sie eine Papierakte erstellen wenn das Biozidprodukt, das einen Wirkstoff enthält, infolge des Tests oder des Experiments in die Umwelt freigesetzt werden kann, und eine Gebühr von 250€ entrichten.


Wichtig:


[Achtung: Das Weblink und die Formulare in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]