Einzelpersonen können seit dem 2. September 2014 einige Substanzen wie Wasserstoffperoxid, Kaliumchlorat, ... über bestimmte Grenzen nicht mehr importieren, kaufen, verwenden oder in ihrem Besitz haben. 

Diese Stoffe sollten ein entsprechendes Etikett tragen. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt C der Richtlinie bezüglich das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe.


Die Europäische Kommission hat in einer Tabelle die Situation in die anderen Mitgliedstaaten aufgelistet.

Es gibt auch eine Liste der zuständigen Behörden in jedem Mitgliedstaat.

 

Weitere Informationen finden Sie auf die Webseite der GD Migration und Inneres der Europäischen Kommission.

 

Für Fragen können Sie jederzeit der FÖD Wirtschaft und ihr Contact Center kontaktieren.