• Dokument über die Kennzeichnung von behandelten Waren (Europäische Kommission, GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) (siehe Anhang)
  • Webseiten
  1. Behandelte Ware (ECHA)
  2. Treated articles (Europäische Kommission, GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)

 

Wichtig:


Übergangsmaßnahmen behandelte Waren

 

Ab dem 1. September 2013 müssen jene Wirkstoffe, die in zur Behandlung der behandelten Waren verwendeten Biozidprodukten enthalten sind, entweder bereits genehmigt sein oder derzeit für die relevante Produktart bewertet werden.