- Dokument über die Kennzeichnung von behandelten Waren (Europäische Kommission, GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) (siehe Anhang)
- Webseiten
- Behandelte Ware (ECHA)
- Treated articles (Europäische Kommission, GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)
Wichtig:
Ab dem 1. September 2013 müssen jene Wirkstoffe, die in zur Behandlung der behandelten Waren verwendeten Biozidprodukten enthalten sind, entweder bereits genehmigt sein oder derzeit für die relevante Produktart bewertet werden.