Königlicher Erlass vom 9. März 2014 zur Festsetzung der Bedingungen für die Einreichung und Bearbeitung der Befreiung der REACH-Verordnung, der Biozid-Verordnung und der CLP-Verordnung, wo es notwendig ist im Interesse der Landesverteidigung (zurzeit nicht auf Deutsch verfügbar).