Der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Lebensmittelkette und Umwelt verpflichtet sich, diese Website gemäß dem Gesetz vom 19. Juli 2018 über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen der öffentlichen Hand zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Website Helpdesk Biocides | Chemicals | Products”.

Grad der Einhaltung

In Ermangelung eines Audits ist diese Website nicht konform.

Erstellung der Zugänglichkeitserklärung

In Anbetracht des kürzlich erfolgten Starts der Website wird in Kürze ein externes Zugänglichkeitsaudit durchgeführt werden. Dieses Audit wird aus einer Analyse bestehen (vereinfacht oder vertieft).

Unzugänglicher Inhalt

Bei dem Audit (vereinfacht oder vertieft) wird festgestellt, ob es Inhalte gibt, die nicht zugänglich sind.

Die vollständige Einhaltung der Vorschriften kann nur durch eine eingehende Prüfung gewährleistet werden.

Kontaktinformationen

Wenn Sie Fragen oder Bedenken zur Zugänglichkeit unserer Website haben, können Sie sich über unser Kontaktformular an uns wenden. 

Wenn Sie mit der Antwort nicht einverstanden sind, können Sie sich an den Föderalen Ombudsmann wenden:

Rue de Louvain 48 Bus 6

1000 Brüssel

contact@mediateurfederal.be
 
Website des Föderalen Ombudsmannes

Plan zur Verbesserung der Zugänglichkeit

In Kürze wird ein externes Audit der Zugänglichkeit durchgeführt werden. Dieses Audit wird aus einer vereinfachten Analyse bestehen.

Diese Erklärung wurde am 15 03 2024 erstellt.