Spätestens 48 Stunden bevor Sie ein gefährliches Gemisch auf den belgischen Markt bringen, müssen Sie eine Anmeldung beim Antigiftzentrum machen. Dies gilt ebenso für Produkte, die an private Verbraucher verkauft werden, wie für diejenigen, die für eine gewerbliche Verwendung bestimmt sind. Sie müssen auch eine Gebühr von 200€ entrichten (Abweichungen möglich, siehe der Königlicher Erlass über die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge).


[Achtung: Bestimmte Weblinke und das Formular in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]


Anmeldesystem

Gefährliche Produkte müssen dem belgischen Giftzentrum gemeldet werden, sobald sie auf den belgischen Markt gebracht werden. Egal welche Art von Unternehmen es auf den Markt bringt.

Belgien entschied sich für die parallele Verwendung von zwei verschiedenen Systemen:

  • Das bereits bestehende nationale System in Belgien mit einem XLS-Tool (EDF-Datei auf der Website des Poison Center)
  • Das E-Delivery-System aus dem ECHA PCN Portal mit einem IUCLID-Tool

In Zukunft können Sie zwischen einem dieser beiden Systeme wählen, um Ihre Produkte beim Poison Center zu benachrichtigen. Es ist nicht erforderlich, die in Belgien in Verkehr gebrachten Produkte über die beiden Systeme zu melden.

WARNUNG:

Aufgrund mehrerer technischer Probleme kann das belgische Giftzentrum derzeit keine Informationen aus dem ECHA PCN-Portal lesen und wird sie am 1. Januar 2021 nicht lesen können.

WIR BITTEN SIE DAHER, IHRE PRODUKTE DIREKT AN DAS BELGISCHE GIFTZENTRUM ZU MELDEN UND DIE XLS-FORM DES ZENTRUMS ZU BEVORZUGEN.

Das Giftzentrum wird eine Ankündigung auf seiner Website veröffentlichen, sobald er mit den Benachrichtigungen über das ECHA PCN-Portal fortfahren kann. Das genaue Datum für diese Version ist noch nicht bekannt.

Anmeldungen, die bereits in unserer Datenbank aufgeführt sind, müssen natürlich nicht erneut über das PCN-Portal benachrichtigt werden und bleiben gültig.

 

Identifikationsnummer UFI

Das UFI ist eine neue Nummer, die ab dem 1. Januar 2021 für die neuen Gemische und 2025 für bereits am 1. Januar 2021 auf dem Markt befindliche Gemische auf dem Etikett des gefährlichen Gemisches angebracht werden muss. Es ist eine eindeutige Nummer für a Mischung / Produzent als über die ECHA-Website generiert werden kann. Dies ist nützlich für die Meldung gefährlicher Gemische an das Giftzentrum.

Wenn Sie Ihr Etikett für bereits vor 2021 auf dem Markt befindliche Mischungen aktualisieren möchten, indem Sie die UFI-Nummer darauf platzieren, ist dies möglich. In diesem Fall bitten wir Sie, das Poison Center mithilfe der XLS-Datei mit den folgenden Informationen zu informieren:

  • Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen
  • Produktname
  • UFI-Nummer (nur 1 UFI pro Zeile in der Excel-Tabelle)

Aktualisierungen, die sich nur auf das Hinzufügen eines UFI beziehen, sind kostenlos.