Spätestens 48 Stunden bevor Sie ein gefährliches Gemisch auf den belgischen Markt bringen, müssen Sie eine Anmeldung beim Antigiftzentrum machen. Dies gilt ebenso für Produkte, die an private Verbraucher verkauft werden, wie für diejenigen, die für eine gewerbliche Verwendung bestimmt sind. Sie müssen auch eine Gebühr von 200€ entrichten (Abweichungen möglich, siehe der Königlicher Erlass über die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge).
- Antragsverfahren
- Zahlung der Gebühr
- Formular (im Anhang)
[Achtung: Bestimmte Weblinke und das Formular in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]
Anmeldesystem
Gefährliche Mischungen/Produkte müssen dem belgischen Antigiftzentrum gemeldet werden, wenn sie auf dem belgischen Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig von der Art der Firma, die sie in Verkehr bringt.
Die Meldung kann über das PCN-Portal der ECHA eingereicht werden, das es ermöglicht eine einzige Meldung für verschiedene EU-Länder unter Angabe der betreffenden Länder abzugeben. Die Modalitäten der Meldung werden hier beschrieben.
Eine direkte Meldung an das belgische Antigiftzentrum ist ebenfalls nur für den belgischen Markt möglich, und zwar für gefährliche Mischungen /Produkte, die nicht über das PCN-Portal von ECHA gemeldet werden. Informationen zu diesem Verfahren sind beim Antigiftzentrum über die Telefonnummer 02/264 96 36 erhältlich.
Sie können sich für eines der beiden Systeme entscheiden, um Ihre Meldungen an das belgische Antigiftzentrum zu machen. Es ist nicht nötig , die beiden Systeme gleichzeitig für Produkte zu verwenden, die auf dem belgischen Markt in Verkehr gebracht werden.
Wenn Sie die Meldungen in 2 Systemen gleichzeitig vornehmen, wird Ihnen eine doppelte Gebühr berechnet. Es ist eine technische Voraussetzung, dass unsere Dienste die beiden Meldungen, die von den beiden Systemen kommen, als zwei getrennte Meldungen behandeln und somit dem System eine doppelte Gebühr berechnen.
Identifikationsnummer UFI
Das UFI ist eine neue Nummer, die ab dem 1. Januar 2021 für die neuen Gemische und 2025 für bereits am 1. Januar 2021 auf dem Markt befindliche Gemische auf dem Etikett des gefährlichen Gemisches angebracht werden muss. Es ist eine eindeutige Nummer für a Mischung / Produzent als über die ECHA-Website generiert werden kann. Dies ist nützlich für die Meldung gefährlicher Gemische an das Giftzentrum.
Wenn Sie Ihr Etikett für bereits vor 2021 auf dem Markt befindliche Mischungen aktualisieren möchten, indem Sie die UFI-Nummer darauf platzieren, ist dies möglich. In diesem Fall bitten wir Sie, das Poison Center mithilfe der XLS-Datei mit den folgenden Informationen zu informieren:
- Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen
- Produktname
- UFI-Nummer (nur 1 UFI pro Zeile in der Excel-Tabelle)
Aktualisierungen, die sich nur auf das Hinzufügen eines UFI beziehen, sind kostenlos.