Verkäufer und Nutzer von Biozidprodukten, die dem geschlossenen Kreislauf zugeordnet sind, müssen die Verpflichtungen bezüglich des geschlossenen Kreislaufs gemäß Artikel 35 bis 40 des Königlichen Erlasses vom 4. April 2019 erfüllen (zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar).

Alle Verkäufer und Nützer müssen sich in einem Online-Registrierungssystem registrieren und einen Verkaufsregister jährlich aktualisieren (nur für Verkäufer).

Um sich zu registrieren können, müssen Sie sich zuerst anmelden, um einem persönlichen Konto zu bekommen.


Ein Mandatformular steht zur Verfügung für Personen, die die Registrierung an eine andere Partei auszulagern wollen (siehe im Anhang).


[Achtung: Die Weblinke und das Dokument in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]