Diese Leitlinie beschreibt die Aufgaben und Pflichten der nachgeschalteten Anwender gemäß REACH.


 


Für die REACH-Verordnung und seine Durchsetzung können Sie jederzeit den belgischen REACH-Helpdesk der FÖD Wirtschaft kontaktieren. Wenn Sie komplexe Fragen über Ihre Verpflichtungen unter REACH, können Sie an zweiter Stelle auch immer den Helpdesk der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) befragen.


Mehr Informationen über die nachgeschalteten Anwender können auf der ECHA-Website zu finden.


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