In diesem neuen Leitfaden (November 2016) wird erläutert, wann und wie ein Stoff nach Maßgabe der REACH-Verordnung registriert werden muss.
Für die REACH-Verordnung und seine Durchsetzung können Sie jederzeit den belgischen REACH-Helpdesk der FÖD Wirtschaft kontaktieren. Wenn Sie komplexe Fragen über Ihre Verpflichtungen unter REACH haben, können Sie an zweiter Stelle auch immer den Helpdesk der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) befragen.
Mehr Leitfäden zu die verschiedenen Verfahren im Rahmen von REACH finden Sie auf der ECHA-Website. Es gibt dort auch einen Abschnitt über die neue Frist vom 31. Mai 2018 für Stoffe produziert oder importiert in Mengen von 1 bis 100 Tonnen pro Jahr.
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