Wählen Sie den entsprechenden nationalen Verfahren auf Basis den Produktart, an die Ihr Biozid gehört (siehe Anhang). Es gibt ein nationales Übergangsverfahren in Belgien für 22 Produktarten.


Hier finden Sie weitere Informationen über die Definition eines Biozid-Produkts und über die Klassifizierung auf der Grundlage der vorgesehenen Zweck.


Manchmal ist es nicht immer klar, unter welchen Vorschriften ein Produkt fällt. Bezüglich diese Borderliner sind vier separate Leitfäden entwickelt:

  • Leitfaden für die Borderline Biozid - Arzneimittel für den menschlichen Gebrauch (Quelle: FAAG)
  • Hinweis in Bezug auf den Status von denaturierten Ethanole (Quelle: FAGG)
  • Leitfaden für die Borderline Biozid - Veterinärmedizin (Quelle: FAAG)
  • Leitfaden für die Borderline Biozid - Pflanzenschutzmittel (Quelle: Europäische Kommission, DG Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)
  • Leitfaden für die Borderline Biozid - Kosmetik (Quelle: Europäische Kommission, DG Umwelt; siehe im Anhang)

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