Die meisten Unternehmen setzen auf die eine oder andere Weise Chemikalien ein. Sie sind Voraussetzung für unseren Lebensstandard und ein grundlegender Pfeiler unserer Wirtschaft, doch um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, muss ein sicherer Umgang mit ihnen gewährleistet werden.


Im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), d. h. in den EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein und Norwegen, gelteneinheitliche Standards für die Herstellung, die Lieferung und die sichere Verwendung von Chemikalien. Diese Standards gelten für alle entsprechenden Unternehmen, und zwar unabhängig von ihrer jeweiligen Position in der Lieferkette und der Produkte, die sie herstellen, einführen, ausführen, liefern oder verwenden.


Dies bedeutet, dass die Rechtsvorschriften höchstwahrscheinlich in der einen oder anderen Weise auch auf Ihr Unternehmen Anwendung finden.


Die von Ihnen geforderten Schritte richten sich nach der Art der Produkte, die Sie in Verkehr bringen oder verwenden.


Sollten Sie gefährliche Produkte in Verkehr bringen, sind zusätzliche Anforderungen zu erfüllen.


Sollten Sie mit diesem Thema noch nicht vertraut sein, beginnen Sie bitte hier.


Relevante grundlegende Leitlinien:

  • Praktische Informationen zur Erläuterung der Rollen des Unternehmens sowie der  Anforderungen gemäß der REACH-, CLP- und BPR-Verordnungen
  • Leitfaden für KMU-Berater im Zusammenhang mit der Beratung zu REACH, CLP und der BPR (zurzeit nicht auf Deutsch verfügbar)