Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur  Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (konsolidierte Fassung).

 

Für die REACH-Verordnung und seine Durchsetzung können Sie jederzeit den belgischen REACH-Helpdesk des FÖD Wirtschaft kontaktieren. Für bestimmte Themen bezüglich Ihrer Pflichten gemäß REACH können Sie sich an den Helpdesk der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wenden. Dies gilt zum Beispiel auch für den technischen Support bei der Verwendung von IUCLID und REACH-IT.