• Königlicher Erlass vom 4. April 2019 über das Inverkehrbringen auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (konsolidierte Fassung, zurzeit nicht auf Deutsch verfügbar). Die deutsche Originalfassung des Erlasses finden Sie im Anhang;
  • Königlicher Erlass vom 26. März 2024 zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 13. November 2011 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds geschuldeten Gebühren und Beiträge für Rohstoffe und Produkte, des Königlichen Erlasses vom 4. April 2019 zur Bereitstellung auf dem Markt und zur Verwendung von Bioziden und der Königliche Erlass vom 9. Dezember 2021 zur Einrichtung eines Beratenden Ausschusses für Biozide.