Ministerialerlass vom 23. Juli 2020 zur Verlängerung der befristeten Genehmigungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter Biozidprodukte der Produktart 1 und 2, die als Reaktion auf den Ausbruch des neuartigen Coronavirus (COVID-19) erteilt wurden (zurzeit nicht auf Deutsch verfügbar).